09.07.2019
Kassensicherungsverordnung 2020
Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für die Prüfung durch die Finanzbehörden verfügen.