Herausforderungen der Altersverifikation an Selbst-Scan-Kassen und rechtlicher Rahmen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland schreiben genau vor, welche Warengruppen nur nach einer Altersverifikation verkauft werden dürfen und welche Altersgrenzen für diese Artikel gelten. Diese Regelungen dienen dem Jugendschutz und dem Schutz von Kindern. Sie sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke und Lebensmittel sowie Tabakwaren erwerben bzw. verzehren können. Grundlage hierfür sind die §§ 9 und 10 JuSchG (Jugendschutzgesetz).
Folgende Warengruppen fallen unter den Jugendschutz:
- Bier, Wein, Schaumwein oder Wein-ähnliche Getränke bzw. Mischungen der genannten Getränke mit nicht-alkoholischen Getränken: Keine Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
- Spirituosen und andere stark alkoholhaltige Lebensmittel sowie Alkopops: Keine Abgabe an Kinder und Jugendliche, nur an Erwachsene ab 18 Jahren.
- Tabakwaren: Keine Abgabe an Kinder und Jugendliche, nur an Erwachsene ab 18 Jahren.
An der klassischen Kasse führt das Kassenpersonal die Altersprüfung durch eine Sichtkontrolle und ggf. die Personalausweis-Überprüfung durch. So können die rechtlichen Vorgaben sicher und einfach eingehalten werden. Scannen die Kunden nun ihre Waren selbst am SCO ein, entfällt die klassische Alterssichtprüfung und Ausweis-Kontrolle durch das Kassenpersonal. Um die geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz zu erfüllen, ist eine Altersprüfung aber auch an dieser Stelle unbedingt erforderlich. Wie funktioniert also die Altersverifikation an Self-Checkout-Kassen?
Methoden der Altersverifikation am SCO
Die Prüfung des Alters am SCO kann über mehrere Verfahren erfolgen. Dazu gehören zwei Methoden, die Personal erfordern sowie sechs Methoden, für die kein Personal im oder in der Nähe des SCO-Bereichs benötigt wird. Grundsätzlich werden zudem Verfahren unterschieden, bei denen eine Face-Kontrolle notwendig ist, und Verfahren, die über andere Verifikationssysteme funktionieren.
Mit Personal
Zur Altersverifikation (AVS) an SCO-Systemen können Sie entweder das Personal einsetzen, das den Self-Checkout-Bereich beaufsichtigt, oder das Kassenpersonal in der Nähe des Self-Checkout-Bereichs damit betrauen. Beide Methoden erfordern in der Regel kein zusätzliches Personal.
- Variante 1: Mitarbeiter autorisiert den Kauf am SCO-Terminal: Möchte ein Kunde ein Produkt einer altersbeschränkten Warengruppe kaufen, wird eine Prüfung durch das Personal vorgenommen und dann der Kauf autorisiert. Dazu scannt der Mitarbeiter seinen Mitarbeiterausweis und bestätigt dann das Alter des Kunden. Besonders praktisch: Wenn ersichtlich ist, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist, kann der Mitarbeiter dies verifizieren, sodass ggf. später gescannte Spirituosen oder Tabakwaren für diesen Einkauf direkt freigegeben werden.
- Variante 2: Mitarbeiter autorisiert den Kauf remote an der Kasse: Ein Kassierer, der an einer Kasse mit Blick auf den Self-Checkout-Bereich kassiert, kann eine Altersverifikation am SCO aus der Ferne vornehmen. Der Kunden erhält am Self-Checkout-Terminal den Hinweis, dass eine Altersfreigabe erforderlich ist. Zeitgleich erhält der Kassierer eine Information in seinem System. Diese ist so gestaltet, dass sie auch während des Kassiervorgangs auffällt. Der Kassierer kann dann aus der Ferne („remote“) die Sichtprüfung durchführen. Durch die Remote-Prüfung muss niemand direkt zum SCO-Terminal laufen – eine Erleichterung für das Personal vor Ort.
Ohne Personal
Besonders interessant ist natürlich die Altersverifizierung am SCO ohne Personal. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise kann die Verifizierung über automatisierte Kassensysteme sowie mittels Personalausweis, EC-/Kreditkarte oder App erfolgen. Diese systemischen oder automatischen Prozesse haben jeweils eigene Vorteile und Nachteile, sodass in der Regel eine Kombination mehrerer Methoden die beste Option darstellt.
Zutrittskontrolle auf der Fläche mit automatisierten SCO-Systemen
In einem Markt ohne Kassenpersonal oder zur Entlastung des vorhandenen Personals kann ein Bereich mit altersbeschränkten Artikeln physisch von der restlichen Verkaufsfläche abgeteilt werden. Dieser geschlossene Bereich kann nur nach vorheriger Zutrittskontrolle betreten werden.
Möchte ein Kunde altersbeschränkte Produkte kaufen, sammelt er zunächst alle Waren ohne Altersbeschränkungen im offenen Bereich ein. Um Zugang zum zutrittsbeschränkten Bereichs zu erhalten, muss er sich an der Schleuse ausweisen. Zum Nachweis seiner Volljährigkeit kann der Kunde bspw. seinen Führerschein oder Personalausweis nutzen. Am Ende dieses zutrittsbeschränkten Bereichs befindet sich ein SCO-Terminal, bei dem der gesamte Einkauf bezahlt wird.
Durch die Abfrage vor dem Betreten des geschlossenen Bereichs wird rechtzeitig abgefangen, ob der Kunde sich als volljährig ausweisen kann – und nicht erst beim Erfassen der einzelnen Artikeln beim Checkout am SCO. Um Missbrauch vorzubeugen, sind die SCO-Kassen im frei zugänglichen Bereich so eingestellt, dass der Verkauf von altersbeschränkten Artikeln grundsätzlich verweigert wird.
Altersverifizierung mittels Kreditkarte, EC-Karte, Personalausweis, Kundenkarte oder App
Wer in seinem Markt keinen Bereich abtrennen kann oder möchte, kann die Altersprüfung auch direkt an der Self-Checkout-Kasse durchführen. Dafür wird das Karten-Terminal genutzt. Die Verifizierung erfolgt beispielsweise mittels EC-, Kredit- oder Kundenkarte oder mithilfe des Zahlungsmittels in der Wallet-App auf dem Smartphone des Kunden. Diese Methode besitzt allerdings noch einen Nachteil: Zurzeit kann nur auf Volljährigkeit geprüft werden. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können sich so noch nicht authentifizieren. In diesen Fällen ist weiterhin die Prüfung durch das Personal erforderlich.
Möglich ist auch, die Altersbestätigung via Kundenkarte vorzunehmen. Diese Methode bietet sich vor allem an, wenn Kundenkarten nur an Volljährige ausgegeben werden. Der Nachteil: Nicht jeder volljährige Kunde hat auch eine Kundenkarte.
Besitzt der Markt eine Kunden-App, kann das Marktpersonal darin vorab ein Merkmal freischalten, das altersbeschränkte Artikel freigibt. Dieses könnte dann für den aktuellen Einkauf über einen QR-Code im Checkout-Prozess abgescannt werden.
Ebenso denkbar ist – ähnlich wie beim zuvor genannten zutrittsbeschränkten Bereich – das Alter über das Scannen des Personalausweises oder des Führerscheins zu verifizieren. Dafür benötigt die SCO-Kasse ein entsprechendes Terminal. Der Vorteil: Dieses Verfahren erfordert keine gesonderte Karte oder App des Marktes, die der Kunde besitzen muss. Der Nachteil: Es werden personenbezogene Daten ausgelesen, wofür eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen einzuhalten ist.
KI-basierte Möglichkeiten
Ein interessantes neues Konzept ist die Altersverifikation mittels KI. Dabei wird das Alter des Kunden mittels Bilddaten von einer künstlichen Intelligenz geschätzt. Die KI-gestützten Altersverifikationssysteme funktionieren wie folgt: Scannt ein Kunde einen altersbeschränkten Artikel, wird er informiert, dass anhand einer Aufnahme eine Altersprüfung stattfindet. Dann wird ein kurzes Video erzeugt, das an einen Cloud-basierten Dienst übertragen und von einer KI verarbeitet wird. Innerhalb weniger Sekunden gibt die KI eine Schätzung ab, die vom Kassensystem ausgewertet wird.
Die Herausforderungen für ein solches System sind momentan noch vielfältig. Beispielsweise könnte sich die KI zu 97% oder auch nur zu 80% sicher sein, dass der Kunde erwachsen ist. Wie soll die Software damit umgehen? Auch Fragen zur Mechanik hinter der KI-Schätzung sind noch offen. Im Bereich der 20- bis 25-Jährigen liegen zwar bereits ausreichende Trainingsdaten vor, um eine realistische Altersschätzung vornehmen zu können. Doch gerade im kritischen Bereich der 16- bis 20-Jährigen ist die Datenlage noch nicht ausreichend – auch aufgrund vom Kinder- und Jugendschutz. Daneben sind noch nicht alle Fragen zu Datenschutz, rechtlichen Vorgaben, Kosten und benötigten Ressourcen für diesen Dienst geklärt. Aber: Ist der Dienst erst einmal etabliert, kann ein großer Anteil der Prüfungen völlig automatisiert ablaufen. Je nachdem, wie häufig der Dienst genutzt wird, kann er sich aufgrund von Einsparungen für andere Altersprüfungsverfahren schneller amortisieren.
Neue Entwicklungen im Bereich Altersprüfung an SCO-Systemen
Vor allem technisch gibt es aktuell deutliche Fortschritte bei Altersprüfungen am Self-Checkout. Besonders die Verifizierung mittels KI ist ein spannendes Feld, das stetig weiterentwickelt wird. Gleichzeitig stellen die neuen Technologien sowohl Marktbetreiber als auch Techniker, Software-Entwickler wie DRS und den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. Die Verbesserung bestehender Möglichkeiten zur Altersverifikation am SCO sowie die Entwicklung neuer Prüfmethoden soll den Kundenservice verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit für Marktbetreiber erhöhen. In den nächsten Monaten und Jahren sind weitere spannende Entwicklungen zu erwarten.
Was sich jetzt schon abzeichnet: Die sinnvolle Kombination von verschiedenen Verfahren und Fall-Back-Methoden bringt den größten Nutzen für die Altersprüfung am Self-Checkout. Klappt die Verifikation mittels Ausweisdokument oder EC-Karte nicht beim ersten Mal, könnte dem Kunden eine andere Option zur Altersverifikation gegeben werden oder das Kassenpersonal in der Nähe nimmt die Prüfung des Alters remote vor. Wichtig ist, dass die Verfahren sinnvoll miteinander kombiniert werden, um die Kundenzufriedenheit zu maximieren und das vorhandene Personal zu entlasten.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der Altersverifikation am SCO erfahren oder interessieren Sie sich dafür, wie die SCO-Systeme gewinnbringend mit Ihrer Software für den Lebensmitteleinzelhandel oder Ihr Kassensystem im Kiosk bzw. Getränkehandel kombiniert werden können? Kontaktieren Sie unser Expertenteam, wir beraten Sie gern!