Elektronische Kassensysteme müssen nach dieser Richtlinie über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für die Prüfung durch die Finanzbehörden verfügen. Die Übergangsregelung verlängert den Zeitraum um 9 Monate.
Bislang gibt es aufgrund der strengen Anforderungen noch keine zertifizierte TSE. Die bereits angekündigte Übergangsfrist ist nun von allen staatlichen Instanzen abgesegnet: Nach der Nichtbeanstandungsregelung dürfen Kassen noch bis zum 30. September 2020 ohne zertifizierte TSE betrieben werden. Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K – findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.
Wir verfolgen die Entwicklungen und Entscheidungen aufmerksam und werden Sie wieder informieren, sobald wir eine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen können.